Bocholt. Neue Regelung für Familien: Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit von Ausweisdokumenten.
Reisepass elektronisch mit Chip
Der Kinderreisepass hat ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab dem 1. Januar 2024 nur noch den elektronischen Reisepass. Führt die Reise in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Neu ist: Ab Jahresbeginn brauchen alle Kinder hierfür einen ganz normalen Reisepass – jedoch elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für Kinder auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.
Bereits beantragte Kinderausweise bleiben gültig
Kinderreisepässe können noch bis 31.12.2023 beantragt werden. Ab 2024 ist das nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe jedoch behalten ihre Gültigkeit bis zur regulären Ablauffrist.
Kinderpass deutlich teurer
Von 13 Euro auf 37,50 Euro – der elektronische Reisepass ist deutlich teurer. Nach einem Jahr geht’s in die Verlängerung, diese kostet 5 Euro per anno. Der E-Ausweis ist max. sechs Jahre gültig, vorausgesetzt das Kind lässt sich zweifelsfrei identifizieren. Teuer wird es für Eltern insbesondere bei Fernreisen, denn außerhalb Europas werden die normalen Personalausweise generell nicht anerkannt. Wer mit Kindern verreisen will, sollte daher frühzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer checken.
Stadt Bocholt infomiert
Eltern erhalten alle weiteren Infos zum Kinderreisepass auf www.bocholt.de/kinderreisepass. (Foto: Stadt Bocholt)