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CDU+SPD wollen aufgeblähten Rat verhindern

Kurz gefasst:

Gemeinsamer Antrag von CDU und SPD Bocholt

Mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 Satzung der Stadt Bocholt anpassen

Rat klein halten / weniger Wahlkreise

Kleine Fraktionen über Medien informiert

Exklusiv Beitrag

Diesen Beitrag lesen Sie exklusiv beim Lokalpilot Bocholt

Wenn sich CDU- und SPD-Fraktion Bocholt auch nicht immer einig sind, was den am 4.6.24 der Presse vorgestellten Antrag anbelangt, machen sie gemeinsame Sache. Ziel: Den Rat ab 2025 klein zu halten.

Die sogenannten kleinen Fraktionen allerdings mussten diese Message den Medien entnehmen. „In der Politik muss man das aushalten können”, waren sich die Sprecher Gisbert Bresser (CDU) und Martin Schmidt (SPD) auf der gemeinsamen Pressekonferenz einig. „Wir müssen reagieren, die Zeit läuft.” Um was genau geht es?

CDU und SPD wollen „reduzieren”

Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Bocholt beantragen eine Anpassung der Satzung der Stadt Bocholt über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahlen 2009. Genau bedeutet das: Mit dem gemeinsamen Antrag möchten die Fraktionen die Zahl der zu wählenden Mitglieder für die Stadtverordnetenversammlung für die Kommunalwahlen ab 2025 auf 40 Vertreter – davon zur Hälfte in Wahlbezirken – reduzieren.

Die Sache mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten

In der Begründung heißt es seitens CDU und SPD: Bei der vergangenen Kommunalwahl 2020 ist die Bocholter Stadtverordnetenversammlung bereits von den vorgesehen 46 Mitgliedern aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf 48 Mitglieder angewachsen. Aufgrund der bundesweiten Zersplitterung der Parteienlandschaft und dem Fehlen einer Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung verschärfen wird. Es ist vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen, dass die Bocholter Stadtverordnetenversammlung bei der nächsten Wahl auf über 50 oder 60 Mitglieder anwächst.

Aufgeblähten Rat verhindern

CDU und SPD Bocholt sehen bei der nächsten Kommunalwahl – zeitgleich mit der Bundestagswahl – einer dramatischen Vergrößerung des Rates entgegen. „Dem gilt es entgegenzuwirken, denn ein aufgeblähter Rat gefährdet vor allem die Arbeitsunfähigkeit und Effizienz der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse”, so Gisbert Bresser.

Auf den Punkt gebracht

Schmidt: „Die Stadtverordnetenversammlung muss die Anteile, die die Bevölkerung, also die Wähler, festlegen durch ihr Abstimmungsergebnis, genau abbilden. Dazu gibt es verschiedene Rechenverfahren. Kämen nun tatsächlich 100% zusammen, dann hätten die anderen auch einen Anteil, der berücksichtigt werden muss. Nun könnte man aber sagen, das reicht nicht, es braucht noch ein Ausgleichsmandat, damit das Verhältnis wieder hergestellt wird. Wenn nun eine Partei sehr stark verwurzelt ist und es nicht mehr um 50% geht, um den Wahlkreis zu gewinnen, sondern die meisten Stimmen gewinnen, dann ist dieser Wahlkreis für diese Partei / Wählergemeinschaft / Bündnis gewonnen und diese zieht in die Stadtverordnetenversammlung ein. Am Ende aber muss das Bild passen. Und das gilt auch für die Ausschüsse. Wir haben momentan 23 Wahlkreise, wir würden aber reduzieren auf 20.”

Mehrheit im Rat muss sich in den Ausschüssen widerspiegeln

„Im Ausschuss haben wir sachkundige Bürger und das ist auch sehr wichtig. Das heißt aber nicht, dass diese auch im Rat sein möchten. Manchen ist es auch beruflich bedingt nicht möglich. Wir müssen jetzt aber aufpassen, dass wir die Ausschüsse nicht zu kleinen Räten aufblasen, sodass effiziente und fachlich fundierte Diskussionen nicht mehr stattfinden können.”

Neuordnung für Wahlbezirke

So heißt es in dem gemeinsamen Antrag weiter: Das Zusammenfassen von Ortsteilen zu gemeinsamen Wahlbezirken ist mit einer Neuordnung möglich. Eine hinreichende Differenzierung nach Parteien und Wählergemeinschaften bleibt bei mit denen der Vergangenheit vergleichbaren Wahlergebnissen bestehen. Das Kommunalwahlgesetz bietet den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit, die Zahl der Vertreter in einem festgelegten Rahmen anzupassen. Für die Stadt Bocholt ist nach aktueller Rechtslage eine Reduzierung auf 40 Vertreter möglich.

„Es kommt darauf an, wo der richtige Koch steht”

„Wir haben im nächsten Jahr eine Kommunalwahl, die zusammenfällt mit der Bundestagswahl und das könnte und das wird auch Auswirkungen haben”, ist sich Bresser sicher. Geht der Antrag von CDU und SPD mit dem Sprichwort einher: Zu viele Köche verderben den Brei? „Es geht nicht um die Anzahl der Köche, es geht darum, wo steht der richtige Koch”, so Martin Schmidt. „Es ist wichtig, in der Politik weiterhin eine effiziente Struktur zu behalten. Da stehen wir ja schließlich auch in der Verantwortung.”

Verantwortung hinsichtlich des finanziellen Aspekts

„Was Verantwortung anbelangt, möchte ich auch auf den finanziellen Aspekt hinweisen, wenn man mal über Kosten wie z.B. Aufwandsentschädigungen nachdenkt”, ergänzt Monika Pacho (SPD). Eine Reduktion um sechs Abgeordnete mache auf fünf Jahre eine Summe von 150.000 Euro aus, gab Bresser zu bedenken, damit saniere man natürlich keine Stadtkasse. An erster Stelle stehe definitiv effektives Arbeiten in Rat und Ausschüssen.

„So ist das in der Politik”

Es klingt, als wolle man die kleine(re)n Fraktionen überrollen? „So ist das in der Politik, man sitzt zwei Tage zuvor noch zusammen und tauscht sich aus und dann erfährt man aus den Medien ganz andere Dinge”, so Gisbert Bresser und Martin Schmidt: „Es geht hier nicht darum, wen auszustechen. Das ist Politik. Und das müssen Politiker aushalten können.”

Könnten sich die kleinen Fraktionen „überrollt” fühlen?

Bresser: „Für die CDU und die SPD ist es noch relativ leicht, die Wahlkreise zu besetzen. Die kleinen Fraktionen werden möglicherweise nicht ganz so Fan sein von diesem Antrag.”

Antrag bis Beschluss

Vorberatend soll der Antrag nun in den Haupt- und Finanzausschuss bzw. in die Ratssitzung am 12. Juni 2024, die Stadtverordnetenversammlung soll am 3. Juli 2024 beschließen.

Hintergrundinfo

Das Kommunalwahlgesetz des Landes NRW ermöglicht es den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, eigenständig über die Zahl der zu wählenden Vertreter zu entscheiden. Hiervon hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt zuletzt im März 2008 Gebraucht gemacht, indem sie die Zahl der zu wählenden Mitglieder für die Stadtverordnetenversammlung von 44 auf 46 Vertreter erhöht hat. Dieser Beschluss galt mehrmalig für die Kommunalwahl 2009 und ist so gefasst, dass er ohne Anpassung auch für alle zukünftigen gilt.

CDU und SPD mit gemeinsamen Antrag
Stellen mögliche Entwicklungen per Skizze dar: Jannick Behrens und Gisbert Bresser (CDU) sowie Martin Schmidt und Monika Pacho (SPD) bei der Pressekonferenz. (Foto: Lokalpilot Bocholt/Gabi Frentzen)

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