Bocholt. Für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 wird zum 1. Juli eine exakte Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung zur Pflicht. In den meisten Fällen wird diese AU im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgeführt.
Euro-6-Dieselmotoren gelten als besonders schadstoffarm, wenn das gesamte System aus Triebwerk und Abgasreinigung unbeschädigt und korrekt eingestellt ist. Aus einer 2018 erhobenen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Studie ging hervor, dass 2,4 Prozent der getesteten Fahrzeuge bei den Prüfungen über dem neu eingeführten Grenzwert lagen. Diese wenigen Fahrzeuge mit mangelhaftem Abgassystem haben jedoch ungefähr 90 Prozent der Partikelmasse des gesamten Testfelds von 420 Euro-6-Diesel-Pkw ausgestoßen.
Kosten für Prüfverfahren bleiben gleich
„Legt man dieses Ergebnis auf den vorhandenen Euro-6-Fahrzeugbestand in Deutschland um, leuchtet rasch ein, wie wichtig die Vorschrift für die neue Messtechnik ist“, sagt Marco Oehler, Technischer Leiter der Gesellschaft für Technische Überwachung, die die neuen Messgeräte flächendeckend in ihren Prüfstützpunkten einführt. „Mit dieser Messtechnik ergibt sich ein erhebliches Verbesserungspotential für die Ziele der Luftreinhaltung, weil wir fehlerhafte Abgasreinigungssysteme nun deutlich besser erkennen“, ergänzt er. Da die Prüforganisation bei der Abrechnung keinen Unterschied hinsichtlich der Analysetechnik für Abgase macht, bleiben die Kosten für die Autofahrer trotz des aufwendigeren Prüfverfahrens gleich.
Neuer Grenzwert für Dieselabgas
Viele Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß wären bei dem bisherigen Prüfverfahren nicht negativ aufgefallen. Dabei wurden die Abgase durch eine Kammer vor einer starken Lichtquelle geleitet und die Trübung des Lichtstrahls gemessen. Fachleute sprechen von der Opazimeterprüfung. Mit dem aktuellen Prüfverfahren kann die Zahl der Partikel im Dieselabgas konkret ermittelt werden. Der neue Grenzwert liegt bei 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas.
Um die nun geltenden Maßgaben zu erfüllen, entwickelte die Branche eine neue Generation von Messgeräten. Die technischen Anforderungen für diese Partikelzähler wurden vor zwei Jahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gemeinsam mit den betroffenen Organisationen ausgearbeitet. Zunächst war vorgesehen, dass die neuen Geräte zum 1. Januar dieses Jahres einsatzbereit sind. Doch hatten auch hier die Hersteller wegen der Auswirkungen der Coronapandemie und des Kriegs in der Ukraine mit Lieferengpässen zu kämpfen. Das führte unter anderem zu fehlenden Elektronikbauteilen und erschwerte die Produktion sowie Bauartzulassungen der entsprechenden Geräte.
Start laut Verkehrsministerium am 1. Juli 2023
Jetzt setzte das Verkehrsministerium den 1. Juli als Starttermin fest. Eine Übergangsfrist, in der das neue und auch das alte Verfahren gleichberechtigt angewendet werden können, gibt es nicht. Wegen der Liefersituation kann es sein, dass noch nicht alle Gerätehersteller bereits die Zulassung erhalten haben oder noch die erforderliche Software fehlt. Möglicherweise sind daher noch nicht alle HU-Stationen der verschiedenen Prüforganisationen mit bereits bestellten Messgeräten versorgt. Die GTÜ geht für sich zum 1. Juli aber von einer „ausreichenden Flächenabdeckung“ bei ihren Partnern aus. (aum)
Unser Titelbild zeigt ein Partikelmessgerät für Euro-6-Dieselfahrzeuge. Foto: Autoren-Union Mobilität/GTÜ/Schmidt