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Europawahl: Auch 16-/17-Jährige aufgerufen

Kurz gefasst:

Europawahl vom 6.-9.6.2024
300.000 Wahlberechtigte
Auch 16/17-Jährige dürfen wählen
Antragsformulare und Infos

Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die zehnte Europawahl statt. Auch im Kreis Borken laufen die Vorbereitungen.

In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt. Im Kreis Borken sind rund 300.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Hier sind nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein. Neu ist, dass in Deutschland nun auch 16- und 17-Jährige teilnehmen können.

300.000 Wahlberechtigte

Auch in der Kreisverwaltung Borken und in den Rathäusern der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 300.000 Wahlberechtigten laufen die Vorbereitungen. Als Kreiswahlleiter ist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Kreisgebiet verantwortlich. Er macht darauf aufmerksam, dass an der Wahl im Kreis Borken neben Deutschen auch hier wohnende Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU aktiv teilnehmen können.

Europaflagge
Foto: Kreis Borken

Eintragung erfolgt teils automatisch

„Sie müssen dazu in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eingetragen sein“, erklärt der Kreiswahlleiter. „Für Unionsbürger, die bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2024 automatisch“, ergänzt Dr. Hörster.

Antrag auf Eintragung bis 19. Mai 2024

Alle anderen Unionsbürger, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen wollen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung des Wohnortes vorliegen, einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Zudem sollte beachtet werden, dass die Einreichung des unterschriebenen Antrags im Original erfolgen muss, eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Antragsformulare und weitere Informationen

Antragsformulare für die Aufnahme von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Europawahl im Kreis Borken sind zudem auf der Internetseite des Kreises Borken (www.kreis-borken.de/wahlen) abrufbar. (Foto: Kreis Borken)

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