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Fahrradschutzstreifen für mehr Sicherheit

Bocholt. Die Bocholter Teutonenstraße soll Ende November/Anfang Dezember 2023 einen Fahrradschutzstreifen bekommen. Dieser soll für mehr Sicherheit sorgen. Was aber bedeutet das für die Verkehrsteilnehmer?

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Die Teutonenstraße erhält auf der westlichen Seite die Markierung eines Fahrradschutzstreifens. Hierbei handelt es sich um einen Bereich der Fahrbahn, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht.

Geisterradler ausbremsen

Studien und Beobachtungen zeigen, dass bei einseitig geführten innerstädtischen Zweirichtungsradwegen immer ein erhöhtes Unfallrisiko durch abbiegende Autofahrerinnen und Autofahrer besteht, da diese nicht immer mit Radverkehr aus der vermeintlich “falschen Richtung” rechnen, so die Stadtverwaltung Bocholt. Auch aus Grundstücksausfahrten ausfahrende Autofahrer rechnen, trotz zusätzlichem Hinweisschild, nicht immer mit Radverkehr von rechts. Hinzu kommt, dass der südwärts fahrende Radfahrer im Kurvenbereich zur Frankenstraße eigentlich die Teutonenstraße queren muss. Da dies des Öfteren nicht geschieht, kommt es zu weiterem Konfliktsituation durch sogenannte “Geisterradler” im Bereich der Franken­straße und Siemensstraße.

Konfliktsituationen minimieren

Um eben diese Konfliktsituationen zu minimieren, wird auf der westlichen Seite der Teutonenstraße ein Fahrradschutzstreifen angelegt. Hierdurch befindet sich der südwärts fahrende Radfahrer ständig im Blickfeld des Autoverkehrs. Der heutige Zweirichtungsradweg ist nach Anlegung des Fahrradschutzstreifens nur noch für den stadteinwärts fahrenden (von Süd nach Nord) Radfahrer vorgesehen – und für diese auch benutzungspflichtig.

Andere Regeln für Kinder

Wer mit dem Rad kommend von der Karolingerstraße Richtung Süden fahren will, muss zukünftig den neuen Fahrradschutzstreifen befahren. Für Kinder bis 8 Jahren (müssen auf dem Gehweg fahren) bzw. bis 10 Jahren (dürfen auf Gehweg fahren) ändert sich durch die Anlage des Fahrradschutzstreifens nichts.

Ist Parken auf dem Schutzstreifen erlaubt?

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Seitenabstand einhalten

Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderweg darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.

Titelbild: Blick in die Teutonenstraße ©Stadt Bocholt

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