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Grundsteuer B: Soziale Liste beantragt Korrektur

Kurz gefasst:

Grundsteuer B: Soziale Liste fordert Korrektur

Ziel: Eigentümer und Mieter schützen

Antrag für die Haupt- und Finanzausschusssitzung

Manch Eigenheimbesitzer hat in diesen Tagen große Augen gemacht. Der Grund: die Grundsteuer B. Eigentümern wird ordentlich in die Taschen gelangt. Die Soziale Liste will das so nicht hinnehmen.

Die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Februar 2025 beantragt, dass die jeweiligen zu zahlenden Beträge der Grundsteuer B für das Jahr 2025 in gleicher Höhe wie im Jahr 2024 erhoben werden und die Bescheide für die entsprechend korrigiert und neu zugestellt werden. Das teilt Ratsfrau Bärbel Sauer mit.

Eigentümer und Mieter schützen

Zum Hintergrund:

Sauer will die Eigenheimbesitzer und Mieter schützen und begründet ihr Anliegen so:

„In der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 630 Prozentpunkten auf 613 Prozentpunkten festgelegt und damit um 17 Prozentpunkte gesenkt. Der Verwaltungsvorstand hatte vor der Beschlussfassung ausdrücklich erklärt, dass es Ziel sei eine Aufkommensneutralität herzustellen und eine verdeckte Steuererhöhung für die Bürgerinnen und Bürger auszuschließen.

Hintergrund war der Änderungsantrag der Sozialen Liste Bocholt, wonach die bisherigen Beträge der Grundsteuer B bis zum Jahr 2030 eingefroren werden sollten.

Gegen Mehrbelastungen ausgesprochen

Seitens der Sozialen Liste Bocholt wurde darauf hingewiesen, dass eine Mehrbelastung auf keinen Fall erfolgen dürfe, weil es schädlich wäre für die Planungssicherheit und die Kaufkraft der Eigenheimbesitzer, aber auch für die Mieter, die diese Lasten dann ebenso tragen müssten. Der Antrag wurde jedoch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. November abgelehnt.

Bürger melden, dass die Grundsteuer B höher ausfällt als 2024

„Nachdem nun die Steuerbescheide raus sind wird uns vermehrt zugetragen, dass die Grundsteuer B höher ausfällt als im Jahr 2024“, so Bärbel Sauer. „Auch geringe Abweichungen nach unten hin soll es im Vergleich zum Vorjahr geben. Ziel muss es sein, dass sowohl die Eigenheimbesitzer als auch die Mieter keinen höheren Belastungen ausgesetzt sein dürfen. Da dies jedoch offenbar der Fall ist, muss der Hebesatz für die Grundsteuer B entsprechend und so geändert werden, dass die Beträge nicht höher ausfallen als im Jahr 2024.“

Bürger wegen der Schuldenlast Rathaus zur Kasse gebeten?

Rainer Sauer (Vorsitzender) und Anita Lohberg (Stellvertreterin) weisen zudem darauf hin, dass die letzte Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2016 von 420 Prozentpunkten auf 630 Prozentpunkten bewirkt hat, dass bis heute schätzungsweise rund 50 Millionen Euro zusätzlich in die Stadtkasse gespült wurden und zwar von den Bürgerinnen und Bürgern.“ Dies müsse ebenso berücksichtigt werden. Zudem dürfe die Schuldenlast Rathaus nicht dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger nun wiederum zur Kasse gebeten werden.

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