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Hohenhorster Berge: Schutzmaßnahmen starten

Kurz gefasst:

Erste Schutzmaßnahmen in den Hohenhorster Bergen

Alle Maßnahmen zur Besucherlenkung sollen 2024 beendet sein

Hunde sind an der Leine zu führen

Auf Ordnungswidrigkeiten können Geldstrafen folgen

Erste Schutzmaßnamen im Naturschutzgebiet „Hohenhorster Berge“ in Bocholt laufen. Geeignete Besucherlenkungsmaßnahmen wollen weiterhin ein Naturerleben ermöglichen, so der Kreis Borken.

Die Hohenhorster Berge grenzen unmittelbar an die Stadt Bocholt und sind gern besuchtes Ziel vieler Bürger. Infolge der starken Nutzung des Gebietes verschiedener Nutzergruppen hat sich aber eine Vielzahl von „Trampelpfaden“ entwickelt, die das sensible Gebiet zerschneiden.

Erste Maßnahmen im Bereich der Düne

Daher waren sich die Mitglieder des „Runden Tisches“ – dazu gehören der Flächeneigentümer, die örtlichen Jägerpächter, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, der NABU Kreisverband Borken e.V. und die Stadt Bocholt – in der Vergangenheit einig, das Gebiet gezielt zu schützen und gleichzeitig dort durch geeignete Besucherlenkungsmaßnahmen weiterhin ein „Naturerleben“ zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund starteten Anfang Juni 2024 die ersten Maßnahmen im Bereich der Düne im Südosten des Naturschutzgebietes.

Dünenbereich in den Hohenhorster Bergen. Foto: Kreis Borken

Ab August Bereiche nördlich des Aa-Radweges im Fokus

„Ab diesem Tag werden mittels Eichenhölzern die zulässigen Wege markiert, Besucherleitzäune aufgebaut und bereits vorhandene Infotafeln versetzt sowie durch Infopulte ergänzt“, zählt Patrick Lückel, zuständiger Schutzgebietsbetreuer beim Kreis Borken, auf. Diese Arbeiten sollen voraussichtlich bereits am 5. Juni 2024 abgeschlossen sein. Ab August werden dann die verbliebenen Bereiche nördlich des Aa-Radweges optimiert. Dort werden ebenfalls die zulässigen Wege klar gekennzeichnet und ergänzend Wegsperr-Schildern installiert. Auch weitere kleine Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information werden umgesetzt. Alle Maßnahmen zur Besucherlenkung sollen noch in diesem Jahr beendet sein. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert sie mit Naturschutzmitteln der sogenannten Förderrichtlinie Naturschutz.

Das soll erreicht werden

Der „Runde Tisch“ verfolgt mit den Maßnahmen zur Besucherlenkung, die auch im Landschaftsplan für das Schutzgebiet aufgeführt sind, folgende Ziele:

  • Erhalten des ausgedehnten Sanddünenfeldes
  • Erhalten und Fördern seltener Sandtrockenrasen mit ihren charakteristischen Arten
  • Sichern, Wiederherstellen und Entwickeln der Laubwaldgesellschaften gemäß der möglichen natürlichen Vegetation
  • Erhalten, Pflege und Entwickeln der Besenginster-Flächen
  • Sichern aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen
  • Bewahren der Seltenheit, besonderen Eigenarten und Schönheit des Gebietes

Rücksichtsvoll verhalten

„Wir freuen uns, wenn Erholungssuchende, Spaziergänger und Naturliebhaber die ‚Hohenhorster Berge‘ besuchen, die Natur erleben und dort abschalten können“, sagt Friedel Wielers vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken und ergänzt: „Jedoch ist es wichtig, dass sich alle rücksichtsvoll gegenüber der Natur und den Lebewesen verhalten. Insbesondere gilt: Hunde sind an der Leine zu führen und – was eigentlich überall selbstverständlich sein sollte, aber dort leider nicht immer beachtet wird – die offiziellen Wege sollten nicht verlassen und Abfälle nicht weggeworfen werden. Genauso wie der Kreis Borken appellieren auch die Jägerschaft, der NABU-Kreisverband und die Stadt Bocholt, sich umsichtig zu verhalten und das Gebiet zu schützen.“

Verstoß gegen Verbote stellt Ordnungswidrigkeit dar

Knapp vier Prozent der Kreisfläche sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das aus gutem Grund: Diese Areale sind oftmals die letzten und einzigen Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten in einer immer stärker belasteten Landschaft. Folgerichtig ist es nicht erlaubt, sich dort abseits von Wegen aufzuhalten. Mit „Wegen“ sind hier nur die eigens für Besucher angelegte Wege mit entsprechend ausgebauter Struktur gemeint. Hingegen gehören forstliche Rückwege oder „Trampelpfade“, die Naturschutzgebiete durchschneiden, nicht dazu. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Verstoß gegen die in Naturschutzgebieten geltenden Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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