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Hohenhorster Berge: Wegeführung und Absperrbereiche abstimmen

Kreis Borken/Bocholt. Die Hohenhorster Berge in Bocholt sind als Freizeitgebiet nicht nur bei Spaziergängern beliebt. Auch Reiter und Mountainbikefahrer sowie Hundehalter sind hier gerne unterwegs. Gerade in der Brut- und Setzzeit kommt es hier, wie es in einer Presseinfo des Kreises Borken heißt, zu Störungen. Der „Rundes Tisch“ für das Naturschutzgebiet Hohenhorster Berge will nun über Maßnahmen zur Besucherlenkung umsetzen. Wegeführung und Absperrbereiche sind Thema. Zudem gilt es zu wissen, dass ein Verstoß gegen die in Naturschutzgebieten geltenden Verbote eine Ordnungswidrigkeit dar und mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Der „Runde Tisch“ für das Naturschutzgebiet Hohenhorster Berge

Flächeneigentümer, Jägerschaft, Naturschutzbehörde des Kreises Borken, NABU und Stadt Bocholt gehören zum „Runden Tisch“. Die Arbeitsgruppe traf sich im April 2023 im Kreishaus Borken. Die Beteiligten sehen Handlungsbedarf, um dieses Gebiet gezielt zu schützen und gleichzeitig dort durch geeignete Besucherlenkungsmaßnahmen weiterhin ein Naturerleben zu ermöglichen Infolge der starken Nutzung des Gebietes durch Personengruppen hat sich aber eine Vielzahl von Trampelpfaden entwickelt, die das sensible Gebiet zerschneiden. Verursacher sind offensichtlich unter anderem Hundehalter, die ihre Tiere im Gebiet freilaufen lassen, Erholungssuchende, die die vorgeschriebenen Wege verlassen, Mountainbiker sowie Reiter. Gerade auch in der jetzt beginnenden Brut-und Setzzeit sorge dies leider für ganz erhebliche Störungen, hieß es dazu bei dem Treffen.

Ziele gemäß Landschaftplan im Blick

Die Anwesenden diskutierten insbesondere über Maßnahmen zur Besucherlenkung, die nun weiter konkretisiert werden müssen und dann umgesetzt werden sollen. Dabei hatten sie folgende Ziele im Blick, die auch im Landschaftsplan für das Schutzgebiet aufgeführt sind:

Erhalten des ausgedehnten Sanddünenfeldes

Erhalten und Fördern seltener Sandtrockenrasen mit ihrem charakteristischen Arteninventar

Sichern, Wiederherstellen und Entwicklung der Laubwaldgesellschaften gemäß der potentiellen natürlichen Vegetation

Erhalten, Pflege und Entwicklung der Besenginster-Flächen

Sicherung aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen

Bewahren der Seltenheit, besonderen Eigenarten und Schönheit des Gebietes

Kein Müll und umsichtiges Verhalten

„Wir freuen uns, wenn Erholungssuchende, Spaziergänger und Naturliebhaber die Hohenhorster Berge besuchen, die Natur erleben und dort abschalten können“, so Friedel Wielers vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken bei dem Treffen und ergänzte: „Jedoch ist es wichtig, dass sich alle rücksichtsvoll gegenüber der Natur und den Lebewesen verhalten. Insbesondere gilt: Hunde sind an der Leine zu führen und – was eigentlich überall selbstverständlich sein sollte, aber dort leider nicht immer beachtet wird – es darf kein Müll weggeworfen werden. Genauso wie der Kreis Borken appellieren auch die Jägerschaft, der NABU-Kreisverband und die Stadt Bocholt, sich umsichtig zu verhalten und das Gebiet zu schützen.

Infotafeln und Absperrbereiche

Im nächsten Schritt wollen sich alle Beteiligten vor Ort treffen, um die zukünftige Wegeführung sowie Standorte von Infotafeln und Absperrbereiche abzustimmen. Über die konkrete Planung wird der Kreis Borken die Bevölkerung vor Beginn der Umsetzung informieren.

Abseits der Wege nicht aufhalten

Zum Hintergrund: Knapp vier Prozent der Kreisfläche sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das aus gutem Grund. Denn diese Areale sind oftmals die letzten und einzigen Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten in einer immer stärker belasteten Landschaft. Folgerichtig ist es nicht erlaubt, sich abseits von Wegen aufzuhalten. Mit „Wegen“ sind hier nur die eigens für Besucher angelegte Wege mit entsprechend ausgebauter Struktur gemeint. Hingegen gehören forstliche Rückewege oder Trampelpfade, die Naturschutzgebiete durchschneiden, nicht dazu. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Verstoß gegen die in Naturschutzgebieten geltenden Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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