Die Unternehmensinsolvenz hat zur Folge, dass die geplante Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Biemenhorst verzögert werden muss.
Notwendigkeit einer Neuausschreibung // Neues Startdatum festgelegt auf März 2025
Die Flüchtlingsunterkunft, die sich in Bocholt-Biemenhorst, nördlich der Straße “Auf dem Takenkamp”, befinden wird, hat nun ein neues Startdatum: Die Inbetriebnahme ist auf März 2025 terminiert. Dieser Schritt war erforderlich, da die Stadt Bocholt ihre ursprünglichen Planungen anpassen musste. Ursprünglich war angestrebt worden, die Unterkunft noch in diesem Jahr zu eröffnen.
Bereits vor fast einem Jahr, im Oktober 2023, hatte die Stadt Bocholt beginnen können, auf dem vorgesehenen Gelände temporäre Einrichtungen für die Unterbringung von bis zu 250 Flüchtlingen zu errichten. Dies geschah im Rahmen eines Bürgerentscheids, der in der örtlichen Bevölkerung durchgeführt wurde. Die Nutzung der Immobilie als Flüchtlingsunterkunft ist bis Ende 2027 geplant, danach soll das Areal für die zukünftige Bebauung als Bauland zur Verfügung stehen. Bei den derzeit laufenden Erschließungs- und Tiefbauarbeiten wird bereits die potenzielle Nachnutzung des Geländes berücksichtigt.
Trotz des nun erforderlichen Aufschubs der Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft versichert die Stadtverwaltung, dass sich der Zeitplan für die Erschließungsmaßnahmen dadurch nicht negativ auswirken wird.
Der Grund für die Verzögerung liegt in der Insolvenz des Unternehmens, das ursprünglich den Auftrag zur Produktion sowie zur Wärmeversorgung der mobilen Wohneinheiten erhalten hatte. Da das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Dienstleistungen zu erbringen, musste die Stadt Bocholt den bestehenden Vertrag kündigen. Um einen reibungslosen Fortgang des Projekts zu gewährleisten, wurde die Leistung umgehend neu ausgeschrieben. Die Vergabe des Auftrags soll in naher Zukunft erfolgen, sodass die Arbeiten an der Unterkunft planmäßig fortgesetzt werden können.