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Großbaustelle „Spaghetti-Knoten”: Was Pendler wissen müssen

Bocholt/Duisburg. Viele Autofahrer aus Bocholt und Umgebung sind Pendler. Sie brauchen starke Nerven, wenn ihr täglicher Weg zur Arbeit über den „Spaghetti-Knoten“ führt.  Seit Ende 2022 ist das Autobahnkreuz Kaiserberg in Duisburg Großbaustelle. Erst in acht Jahren sollen die Arbeiten beendet sein. Und damit ist Staualarm über einen sehr langen Zeitraum angesagt. Was heißt das für Arbeitnehmer, die zu spät kommen?

Arbeitnehmer müssen acht Jahre „aushalten”

Das Autobahnkreuz Kaiserberg ist auch als „Spaghetti-Knoten” bekannt. Hier treffen die A3 und die A40 aufeinander. Schon vor Aufnahme der Bauarbeiten mussten Autofahrer hier immer mit Staus rechnen, vor allem zu den Hauptverkehrszeiten. Seit Ende 2022 ist Kaiserberg Großbaustelle. Die Brücken und Rampen werden erneuert, die Autobahnen bekommen zusätzliche Spuren. Das Nervenkostüm der Pendler muss in den nächsten acht Jahren eine Menge aushalten.

Nacharbeiten oder Lohnkürzung?

Doch wie ist das eigentlich, wenn man auf dem Weg ins Büro oder in die Werkshalle ist: Muss ich die Zeit, die ich zu spät komme, nacharbeiten? Falls das nicht möglich ist: Wird mir der Lohn gekürzt? Und: Kann ich wegen des Zuspätkommens eine Abmahnung bekommen? Eins steht fest: Egal, wie chaotisch die Verkehrsbedingungen sind, es liegt in der Verantwortung der Beschäftigten, pünktlich und vertragsgemäß die Arbeit aufzunehmen, denn sie tragen das so genannte Wegerisiko. Darauf weist der Unternehmerverband hin, dessen Juristenteam auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Abmahnung möglich

Selbst wer wetterbedingt im Stau steht oder vergeblich auf den Zug wartet, und damit nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt, muss streng genommen mit einer Abmahnung rechnen, weil er sich nicht an den Arbeitsvertrag gehalten hat. Auch der Hinweis, man sei zwar rechtzeitig losgefahren, habe es aber trotzdem nicht pünktlich geschafft, schützt davor nicht.

„Eine Abmahnung ist allerdings nicht die Regel“, erläutert Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, „meist machen Arbeitgeber erst davon Gebrauch, wenn es der Arbeitnehmer unterlässt, das Zuspätkommen telefonisch mitzuteilen, oder wenn die Wetterbedingungen als Vorwand für Unpünktlichkeit herhalten müssen.“

Baustelle kein Argument fürs Zuspätkommen

Wie das Risiko des Weges tragen die Beschäftigten auch das Risiko des Lohnausfalls. Arbeitgeber müssen für verspätete Zeiten keinen Lohn bezahlen. „Meist finden sich aber innerbetrieblich Lösungen, etwa die fehlenden Stunden nachzuarbeiten oder mit Überstunden zu verrechnen“, erläutert Schmitz. Der Hauptgeschäftsführer appelliert an beide Seiten, bei extremen Verkehrsbedingungen flexibel im Umgang mit den Arbeitszeiten zu sein: Wer seine Arbeit zu Hause erledigen kann oder über Resturlaub bzw. ausreichend Überstunden verfügt, sollte mit entsprechenden Vorschlägen an den Vorgesetzten herantreten. „Unter Berufung auf widrige Wetterverhältnisse allerdings einfach zu Hause zu bleiben, ist ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und damit abmahnungswürdig.“ Damit ist die Großbaustelle mit ihren Stauzeiten also auch kein Argument, wenn es ums Zuspätkommen geht.

Mehr als 8 Jahre / 365 Millionen Euro-Projekt

Im ersten Schritt werden laut Autobahn GmbH die Brücken der A3 über die Gleise der Bahn und über die A40 erneuert. Diese Arbeiten sollen bis 2024 abgeschlossen sein, weil die Brücken durch die vielen LKW schon jetzt sehr stark belastet sind. In der ersten Umbau-Phase sind im Kreuz Kaiserberg keine längeren Sperrungen geplant. Insgesamt sollen die Bauarbeiten aber mehr als acht Jahre dauern. Die Autobahn GmbH rechnet damit, dass sie 365 Millionen Euro kosten.

Erklärt Pendlern, was die verspätete Aufnahme der Arbeit durch Stauzeiten für Arbeitnehmer bedeutet: Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Foto: Unternehmerverband
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