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Parken wird teurer: Bocholter Krankenhaus bittet um Verständnis

Bocholt. Alles wird teurer, nun auch das Parken auf dem Besucherparkplatz am Bocholter St. Agnes-Hospital. Wirtschaftliche Gründe liegen der Entscheidung zugrunde wie auch der Wunschgedanke, das Kurzzeitparken zu fördern.

Ab dem 1. Juli 2023. erhöht das Bocholter Krankenhaus die Parkgebühren auf dem Besucherparkplatz. Diese Entscheidung wurde getroffen, um das Kurzzeitparken zu fördern und die hohe Auslastung des Parkplatzes in den letzten Monaten zu reduzieren, heißt es in der Presseinformation.

Entscheidung sei schwer gefallen

„Auch wirtschaftliche Gründe drängen uns zu dieser Entscheidung. Die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Parkplatzes dieser Größenordnung, wie beispielsweise die Sicherstellung eines Winterdienstes und die Pflege der Grünanlagen, müssen refinanziert werden“, erklärt Simon Terbrack, Kaufmännischer Direktor und Prokurist im St. Agnes-Hospital Bocholt, die Hintergründe für die Gebührenerhöhung und führt weiter aus „auch wenn die Parkgebühren erhöht werden müssen, wissen wir darum, wie sensibel dieses Thema ist. Wir bitten daher um Verständnis. Die Entscheidung, die Gebühren anzuheben, ist uns schwer gefallen, jedoch helfen diese uns dabei, die Parkplätze auskömmlich zu bewirtschaften.“

Parkfrequenz stetig gestiegen

In den vergangenen Jahren sei am Bocholter Krankenhaus immer wieder zusätzlicher Parkraum geschaffen worden, um die Parksituation zu entspannen, teilt das Klinikum Westmünsterland mit. Die Parkfrequenz auf dem Gelände sei stetig gestiegen, was sowohl die betreffende Anzahl an parkenden Autos sowie die Zahl der Patienten, Besucher und Mitarbeiter angehe. Nicht zuletzt sei diese Entwicklung auf die stetige Erweiterung des Leistungsangebotes des Krankenhauses sowie des gesamten Gesundheitscampus mit den verschiedenen Ärztehäusern, dem Gesundheitszentrum und der Pflegeschule zurückzuführen.

Bis zu zwei Euro pro Stunde

Betroffen von der aktuellen Gebührenerhöhung sind die rund 350 Stellplätze des Besucherparkplatzes. Die neue Gebührenverordnung setzt sich wie folgt zusammen: Die ersten 15 Minuten bleiben weiterhin gebührenfrei. Anschließend beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene 15 Minuten. Dies bedeutet bis zu 2,00 € je Stunde. Die Tageshöchstgebühr beträgt ab dem 01.07. 10,00 €.

Titelbild: Blick auf den Parkplatz mit Schrankenanlage (Foto: Klinikum Westmünsterland)
 

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