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„Raupe” kommt: Es darf geknutscht werden

Bocholt. Das war sportlich: Vier Tage vor Kirmesbeginn haben zwei Schausteller ihre Teilnahme abgesagt und buchstäblich von heute auf morgen wurde entsprechender Ersatz gefunden. Vom 13.-16. Oktober 2023 darf auf der Bocholter Kirmes in der legendären Raupe geknutscht werden.

Zwei Fahrgeschäfte mit technischem Defekt

Das Großfahrgeschäft „Booster“ von Thomas Clare und das Kinderfahrgeschäft „Montgolfiere“ werden leider nicht aufgebaut. Markus Kock vom Stadtmarketing Bocholt als Projektverantwortlicher hat es dennoch kurzfristig hinbekommen zwei alternative Fahrgeschäfte zu engagieren. Für den „Booster“, der einen Motorschaden hat wird die „Originale Raupenbahn“ von Peter Buchholz auf dem Markt vor dem Historischen Rathaus stehen, und anstelle der „Montgolfiere“, die einen technischen Defekt hat, wird die „Ballonfahrt“ auf dem Alten Feuerwehrgelände aufgebaut. Dieses Fahrgeschäft wird nach wie vor von Firma Götzke betrieben.

„Raupenbahn“ und „Ballonfahrt“ bekannte Fahrgeschäfte

Die Raupenbahn ist für viele Kirmesfans legendär und stand früher schon viele Jahre auf der Bocholter Kirmes. Sie erfreute sich auch im letzten Jahr zum Stadtjubiläum großer Beliebtheit. 2023 ist sie nach wie vor begeisternd, sind sich Markus Kock und Geschäftsführer Ludger Dieckhues einig, so dass beide Fahrgeschäfte die Besucherinnen und Besucher anziehen werden. „Die Raupe ist historisch“, sagt Ludger Dieckhues und Markus Kock ergänzt, dass „die ‚Ballonfahrt‘ ein baugleiches Geschäft wie die ‚Montgolfiere‘ ist und somit eine gute Alternative für das junge Publikum darstellt“.

Dankbar für spontane Zusagen

So eine kurzfristige Absage eines Großfahrgeschäftes – aber auch des Kinderfahrgeschäftes – ist immer herausfordernd für die Verantwortlichen. Nur über die guten Kontakte von Markus Kock war es überhaupt erst möglich, an so einem wichtigen und exklusiven Platz wie vor dem Historischen Rathaus von heute auf morgen Ersatz zu finden. „Wir freuen uns über die spontane Zusage von Peter Buchholz, zumal sich viele Kirmesfans die ‚Originale Raupenbahn‘ als regelmäßige Attraktion auf der Bocholter Kirmes wünschen würden“, sagt Markus Kock über seine erfolgreichen Bemühungen.

Gutscheine in den Bummelpässen bleiben gültig

Eine weitere gute Nachricht ist, dass alle schon vergebenen Gutscheine in den Bummelpässen für die Ersatzfahrgeschäfte gültig sind. Also für den „Booster“-Gutschein kann die „Raupenbahn“ gefahren werden und für „Montgolfiere“ die „Ballonfahrt“. Einem ungetrübten Bummel über die Bocholter Kirmes steht somit nichts mehr im Wege.

Unser Titelbild zeigt die „Originale Raupenbahn“ der Familie Buchholz.© Sven Betz

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