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Wunsch nach Eigentum? Tipp für Wenigverdiener

Kurz gefasst:

Wohneigentum auch für Wenigverdiener möglich

Förderprogramm hilft mit „Geldgeschenken“

Bürger, die über den Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung für sich und ihre Familie nachdenken, aber nur über ein mittleres oder geringes Einkommen verfügen, sollten sich über die Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung informieren. Dazu rät der Kreis Borken. 

Förderprogramm mithilfe von "Geldgeschenken"

Das Förderprogramm ebnet den Weg zum eigenen Haus mithilfe von "Geldgeschenken" in der Form von Tilgungsnachlässen und sehr attraktiven Zinskonditionen. Je nach Höhe des Einkommens und der Lage des Förderobjektes gibt es unterschiedlich hohe Förderdarlehen. Der Kreis Borken als Bewilligungsbehörde für die Fördermittel informiert auf seiner Internetseite unter www.kreis-borken.de/eigenheimfoerderung ausführlich über das Förderprogramm und die entsprechenden Voraussetzungen.

Förderbeispiel für einen Vier-Personenhaushalt (Ehepaar / eingetragene Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern):
Die Förderung ist einkommensabhängig. Es gelten folgende Einkommensgrenzen für den o. g. Haushalt:

Brutto-Jahreseinkommen
bis zu 74.871 Euro (Fördermodell A)
oder bis zu 101.827 Euro (Fördermodell B).

Je nach Lage des Hauses/der Eigentumswohnung gibt es unterschiedlich hohe Darlehen:

163.000 Euro (Fördermodell A) oder 117.000 Euro (Fördermodell B) und einen Tilgungsnachlass in Höhe von 10 Prozent (= "Geldgeschenk"), also 16.300 Euro (A) oder 11.700 Euro (B) gibt es für Objekte in Ahaus, Gescher, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Schöppingen, Südlohn, Velen und Vreden.

Für Häuser/Eigentumswohnungen in Bocholt, Rhede, Borken, Gronau, Heiden, Raesfeld und Stadtlohn könnte der o. g. Haushalt ein Darlehen in Höhe von 196.000 Euro (Fördermodell A) oder 136.000 Euro (Fördermodell B) und einen Tilgungsnachlass in Höhe von 10 Prozent (= "Geldgeschenk") 19.600 Euro (A) oder 13.600 Euro (B) bekommen.

Weitere Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von bis zu 50 Prozent (z. B. für Bauen mit Holz, Standortaufbereitung, Barrierefreiheit, Effizienzhaus 40) sind möglich. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann gegebenenfalls noch ein zusätzliches Förderdarlehen für die Modernisierung des Objektes bewilligt werden.
Foto: unsplash
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