Zahlreiche Hinweisschilder, die im Naturschutzgebiet Hohenhorster Berge aufgestellt wurden, wurden zu Boden gerissen und mutwillig beschädigt. Die Verantwortlichen bitten um Hinweise.
Das Naturschutzgebiet „Hohenhorster Berge“ grenzt direkt an die Stadt Bocholt und ist ein beliebtes Ziel für Erholungssuchende und Naturliebhaber. Durch die intensive Nutzung des Gebiets durch verschiedene Besuchergruppen haben sich jedoch zahlreiche inoffizielle „Trampelpfade“ gebildet, die das empfindliche Ökosystem beeinträchtigen.
Schilder sollten das Gebiet gezielt schützen
Aus diesem Grund haben sich die Mitglieder des „Runden Tisches“ – darunter der Flächeneigentümer, die örtlichen Jagdpächter, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, der NABU Kreisverband Borken e.V. sowie die Stadt Bocholt – bereits in der Vergangenheit darauf verständigt, das Gebiet gezielt zu schützen. Gleichzeitig sollen geeignete Maßnahmen zur Besucherlenkung dafür sorgen, dass Naturerlebnisse weiterhin möglich sind.
Gerade erst aufgestellt und schon umgehend zerstört
„Nachdem die ersten Maßnahmen umgesetzt wurden, kam es leider wiederholt zu Sachbeschädigungen. So wurden etwa frisch aufgestellte Infotafeln umgehend zerstört“, berichtet Bernd Garvert, Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Borken. Aufgrund dieses wiederholten Vandalismus hat der Kreis nun Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Wer kann Hinweise geben?
Besonders betroffen sind unter anderem Schilder mit der Aufschrift „Kein Weg“, die nicht nur herausgerissen, sondern teilweise mutwillig beschädigt wurden. Zudem wurden an zahlreichen Schildern Schrauben und Muttern gelockert. Der genaue Tatzeitpunkt lässt sich nicht eingrenzen, die Schäden sind jedoch im gesamten Gebiet zu finden. Hinweise zu den Verantwortlichen nimmt die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail unter info-umwelt@kreis-borken.de entgegen. Da die Allgemeinheit für die entstandenen Schäden aufkommen muss, wird um Unterstützung gebeten.
Hintergrund:
Rund vier Prozent der Kreisfläche stehen unter Naturschutz – und das aus gutem Grund. Diese Gebiete bieten oft die letzten verbliebenen Rückzugsräume für seltene Tier- und Pflanzenarten in einer zunehmend belasteten Umwelt. Daher ist es nicht gestattet, sich dort abseits der offiziellen Wege aufzuhalten. „Wege“ sind in diesem Zusammenhang ausschließlich jene, die speziell für Besucherinnen und Besucher angelegt und entsprechend ausgebaut wurden. „Trampelpfade“ oder forstliche Rückgassen gehören nicht dazu.
Wichtig zu wissen: Verstöße gegen die Vorschriften in Naturschutzgebieten gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen geahndet werden.